Nachhaltig zu leben, bedeutet unter anderem auch den Klimawandel zu bremsen. Der Hunger nach Strom und Energie ist bei dem aktuellen Lebensstandard in Deutschland so hoch, dass es ohne einen extrem schnellen und starken Ausbau erneuerbarer Energien nicht möglich sein wird, rechtzeitig frei von fossilen Energieträgern zu werden. Dabei ist sich die Wissenschaft einig, dass sich seit langem nicht mehr die Frage stellt, ob Solar-Energie oder Windenergie oder Biogas ausgebaut werden soll: eine Kombination von ausnahmslos allen erneuerbaren Stromerzeugungsmöglichkeiten ist nötig.
Für diesen Wandel müssen Flächen bereitgestellt werden, die bisher anderweitig genutzt werden. Die Wissenschaft ist sich aber auch einig, dass grundsätzlich ausreichend Flächen vorhanden sind. Windenergie stellt dabei ein wichtiges Standbein der Energiewende dar. Geringer Flächenverbrauch, sehr hohe Energieeffizienz und klimaneutrale, günstige Strom-produktion sind durch technologische Entwicklungen der letzten Jahre Standard geworden. Inzwischen können auch windschwache Regionen die Windenergie wirtschaftlich nutzen. Daher sollen nun laut Bundesregierung 2% der Landesfläche in Deutschland für die Planung von Windrädern zur Verfügung gestellt werden. Gelten soll das für jedes Bundesland – auch in Bayern – wo der Ausbau von Windenergieanlagen aufgrund der sogenannten 10H Regelung vollständig zum Erliegen kam.
10H bezeichnet eine Abstandsregel für Windenergieanlagen, die in dieser Form nur im Freistaat Bayern existiert. Das Gesetz legt fest, dass zwischen Windrädern und Wohngebieten das 10-fache der Windradhöhe Abstand gehalten werden soll. Bei modernen Windenergie-anlagen mit 250m Gesamthöhe, wird also ein Abstand von 2,5 km verlangt. Faktisch bleiben damit keine Flächen für Windräder übrig. Zwar können Gemeinden mit hoher Eigeninitiative und personellem Aufwand Ausnahmeflächen festlegen, jedoch zeigen die Zahlen, dass diese Möglichkeit nicht genutzt wurde. Eine fachliche Begründung für dieses Abstandsgesetz gibt es nicht. Geräuschemissionen, Schattenwurf und die sogenannte optisch bedrängende Wirkung sowie Naturschutzbelange wird für jedes Windrad ohnehin in separaten Gutachten geprüft. So schützt das Bundesimmissionsschutzgesetz die Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Beeinträchtigungen und das ist in der Regel bei Abständen von 500 – 750 m sichergestellt. Als Begründung für 10H führte die damalige Landesregierung die Akzeptanzsteigerung in der Bevölkerung an. Studien aber belegen, dass die Akzeptanz vor allem dort steigt, wo in der näheren Umgebung Windräder bereits vorhanden sind. Man kann also an der Sinnhaftigkeit von 10H zweifeln. Wieso das gerade in Bayern problematisch ist, verdeutlicht die Abbildung 1. Als Flächenland geht sehr großes Potenzial für Klimaschutz verloren, wenn es nicht gelingt in Bayern Windenergie auszubauen.
Quellen
• UBA (2019): Analyse der kurz- und mittelfristigen Verfügbarkeit von Flächen für die Windenergienutzung an Land. URL: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/analyse-der-kurz-mittelfristigen-verfuegbarkeit-von (Stand: 17.07.2022).
• BMWK (2022): Überblickspapier: Beschleunigung Des Ausbaus Erneuerbarer Energien Und Erweiterung Der Vorsorgemaßnahmen. Berlin. URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/U/ueberblickspapier-beschleunigung-des-ausbaus-erneuerbarer-energien-und-erweiterung-der-vorsorgemassnahmen.pdf?__blob=publicationFile&v=6 (Stand: 16.07.2022).
• BMU (2021): Klimaschutz in Zahlen. Fakten, Trends Und Impulse Deutscher Klimapolitik.
StMWi (2022): Pressemitteilung-Nr. 272/22. Energiewende. URL: https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/272-2022/ (Stand: 17.07.2022).